Microsoft zum Urteil vom EuGH - EU-US Privacy Shield
23.07.2020
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 16. Juli ein Urteil zur Übermittlung von Daten aus der EU gefällt. Microsoft versteht, dass einige ihrer Kunden Fragen zu den Auswirkungen dieses Urteils haben.
Daher möchte Microsoft klarstellen: Gewerbliche Kunden können die Dienste weiterhin in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht nutzen. Das Urteil des EuGH nimmt ihnen nicht die Möglichkeit, heute Daten zwischen der EU und den USA über die Microsoft Cloud zu übertragen.
Lesen Sie hier weiter zur Stellungsnahme von Microsoft zum Urteil des EuGH - EU-US Privacy Shield.
Standardvertragsklauseln der Europäischen Union